Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind Personen aus den KulturLegi-Gemeinden, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) leben oder eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Sozialhilfe
  • Ergänzungsleistungen (AHV oder IV, Stipendium)
  • Mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV)

Personen, die weniger als die zweithöchste Stufe bzw. keine Prämienverbilligung erhalten, können sich an die Geschäftsstelle wenden. Die Bezugsberechtigung wird individuell und vertraulich geprüft.
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Die KulturLegi-Gemeinden Kanton Bern