Berechtigt sind Personen aus den KulturLegi-Gemeinden, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) leben oder eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Sozialhilfe
- Ergänzungsleistungen (AHV oder IV, Stipendium)
- Mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV)
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Personen, die weniger als die zweithöchste Stufe bzw. keine Prämienverbilligung erhalten, können sich an die Geschäftsstelle wenden. Die Bezugsberechtigung wird individuell und vertraulich geprüft.